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Der Wegeunfall

 

Von der Haustür bis zum Büroeingang ( Werkstor )

 

Morgens zwischen sieben und acht ist der Arbeitstag am gefährlichsten.

Um diese zeit passieren die meisten Wegeunfälle. Aber nicht jeder Unfall

Auf dem Arbeitsweg wird auch als Arbeitsunfall anerkannt.

 

Der unmittelbare direkte Weg von und zur Arbeitsstätte ist Versichert.

 

 

1.     Umleitung:  Es kann auch der verkehrsgünstigste Weg sein, auf dem man die direkte, aber schlechte Wegstrecke umgeht oder eine weniger stark befahrene Straße benutzt. Unwege wegen eines Staus oder Unfalls beeinträchtigen den Versicherungsschutz nicht. Entscheidend ist die Absicht, die Arbeitsstätte zu erreichen oder von ihr zurückzukehren.

2.     Bahn oder Bus kann man ebenso benutzen wie das eigene Auto, Skateboard, Fahrrad, Zu Fuß gehen oder auf Inlinern rollen.

3.     Fahrgemeinschaften sind ebenso versichert: andere Berufstätige, der erwerbstätige Partner, die schulpflichtigen Kinder können auf dem Arbeitsweg, zu deren Arbeitsstätte, Schule oder Familienwohnung mitgenommen werden.

4.     Zwischenstopp: Zeitungskauf Brötchen holen oder Tanken unterbrechen den Versicherungsschutz. Wer mehr als zwei Stunden shoppt, hat nach dem Einkauf keinen Versicherungsschutz mehr.

5.     Wer sein Kind in den Kindergarten, Hort oder zu einer Tagesmutter bringt, um arbeiten zu können, ist ebenfalls versichert aber nicht, wenn das Kind nur kurzzeitig in einer Spiel-, oder Musik- oder Turngruppe untergebracht wird.

6.     Auch wer statt zu Hause zum Beispiel bei der nur unwesentlich weiter entfernt wohnenden Freundin übernachtet, ist auf dem Arbeitsweg versichert.