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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Kommt eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht für Sie in Frage ?

  • Heute sind Sie gesund und munter und in der Lage über Ihre persönlichen Angelegenheiten -auch hinsichtlich medizinischer Betreuung, ärztlicher Maßnahmen- selbst zu bestimmen. Was geschieht aber mit Ihnen, wenn Sie etwa aufgrund eines Unfalles oder einer (plötzlich eintretenden) Krankheit nicht mehr in der Lage sind, Ihren eigenen Willen der Umwelt mitzuteilen?

 

  • Sie können in Kauf nehmen, dass das Vormundschaftsgericht für Sie einen Betreuer, den Sie nicht einmal kennen müssen, bestellt. Sie können aber auch heute in einer Patientenverfügung Ihren Willen hinsichtlich der von Ihnen gewünschten medizinischen Betreuung zum Ausdruck bringen. So wird Ihr Recht auf Selbstbestimmung auch in den Zeiten geschützt, in denen Sie vorübergehend oder auf Dauer nicht in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

 

  • Mit Ihrer Patientenverfügung können Sie aber nicht nur Ihre eigene Entscheidung zum Ausdruck bringen, Sie können Ihren Angehörigen auch die Last nehmen, selbst über Behandlungsmethoden und ärztliche Maßnahmen zu entscheiden.

 

  • Wir helfen Ihnen gerne, die auf Ihre Wünsche zugeschnittene Patientenverfügung schriftlich niederzulegen, wobei es sich empfiehlt, parallel zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht auszustellen. In dieser wird eine Person Ihres Vertrauens als Bevollmächtigter eingesetzt. Im Unterschied zum Betreuer muss dieser nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden; der Bevollmächtigte kann im Falle Ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für Sie als Vollmachtgeber handeln.

 

Bei Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, wir helfen Ihnen gerne.