Meine anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich auf sämtliche Bereiche des Privatrechts und Bereiche des öffentlichen Rechts mit fachspezifischen Schwerpunkten im:
Aufgrund ständiger umfassender Betreuung mittelständischer privater Verkehrsunternehmen liegt der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit nicht nur im Bereich des Arbeitsrechts mit dem Leistungsspektrum:
sondern auch im Bereich des Fahrpersonalrechts mit dessen Kernstück Sozialvorschriften im Straßenverkehr, die sich mit Arbeits - und Lenkzeiten , den Pausen , den Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten des Fahrpersonals befassen.
Eine enge Zusammenarbeit mit Verbänden ist hierbei unerläßlich und gehört zu meinem Alltag.