Die krankheitsbedingte Kündigung ist für die Betroffenen immer ein einschneidendes Ereignis. Dennoch werden wir hier das Thema aus juristischer Sicht so sachlich wie möglich beleuchten. Besonders interessant ist es zu wissen, wie ein Gericht eine solche Kündigung überprüft.
1. Die negative Prognose.
Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit können eine negative Gesundheitsentwicklung indizieren
und somit eine negative Prognose rechtfertigen.
Beispiel : mehr als sechs Wochen im Jahr.
2. Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen.
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur sozial gerechtfertigt, wenn die bisherigen und die nach der Prognose
zu erwartenden künftigen Krankheitszeiten betriebliche Interressen erheblich beeinträchtigen.
. des Stillstandes von Maschinen.
In den vergangenen Jahren entstandene und zu erwartende Entgeltfortzahlungskosten für jeweils mehr als sechs Wochen pro Jahr, begründen in der Regel eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers.
3. Interessenabwägung
Zugunsten des Arbeitnehmers kann hier Unterhaltspflichten besonders Gewicht zukommen, wenn die Kündigung gerade auf die finanz.Belastung
durch Entgeltfortzahlung gestüzt wird und nicht ( auch ) auf Betriebsstörungen.
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